Anmeldung zu Prüfungsleistungen

im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft

Abschlussklausuren in der Orientierungs- und Zwischenprüfung

Sie sind berechtigt, an allen Ihrem Fachsemester zugeordneten Abschlussklausuren teilzunehmen. Sie werden also als Studierende des 1. Fachsemesters zu allen Klausuren des 1. Fachsemesters automatisch angemeldet und somit zugelassen, für Studierende des 2., 3. bzw. 4. Fachsemesters gilt dies entsprechend. ZEuS nennt das Pflichtanmeldung und sehen Sie das in der Spalte Vermerk als PAN.

Wiederholungs- und Nachholklausuren in der Orientierungs- und Zwischenprüfung

Für die Zulassung müssen Sie einen Antrag über ein Formular stellen
Antragsfrist: 01.11. - 15.01. im WS, 01.05. - 15.06. im SS

Anmeldung zu Grundlagenfächern über ZEuS

Anmeldefrist: 01.11. - 15.01. im WS, 01.05. - 15.06. im SS
bitte wählen Sie immer die Prüfung mit Nummer 135-##### !

Anmeldung Klausuren in den Übungen für Fortgeschrittene über ZEuS

Anmeldefristen für den 1. und 2. Termin siehe ZEus

Anmeldung zu Schlüsselqualifikationen über ZEuS

Anmeldefrist jeweils um Semesterbeginn, siehe ZEuS
bitte wählen Sie immer die Prüfung mit Nummer 135-##### !

Zulassung zum Schwerpunktstudium

Anmeldung zur Universitätsprüfung

im BA-Nebenfach Rechtswissenschaft, LL.M., Erasmus, Doppelmaster im deutsch-chinesischen Recht und alle anderen Nicht-Jura-Studierenden

Anmeldefrist: 01.11. - 15.01. im WiSe, 01.05. - 15.06. im SoSe, über ZEuS

Anmeldung in ZEuS zu Prüfungen für Nicht-Juristen

Die Anmeldung nur zur Lehrveranstaltung reicht nicht aus, melden Sie sich bitte unbedingt zusätzlich zur Prüfung an.
Wählen Sie die Prüfung mit der beginnenden Bezeichnung JUR-##### !

Gehen Sie über Ihren Studienplaner und wählen die Prüfung im korrekten Modul aus. Gehen Sie nicht über die gekoppelte Veranstaltung. So vermeiden Sie eine falsche Zuordnung der Prüfungen für Ihre Leistungsübersicht.