Anmeldung zu Prüfungsleistungen
im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft
Abschlussklausuren in der Orientierungs- und Zwischenprüfung
Sie sind berechtigt, an allen Ihrem Fachsemester zugeordneten Abschlussklausuren teilzunehmen. Sie werden also als Studierende des 1. Fachsemesters zu allen Klausuren des 1. Fachsemesters automatisch angemeldet und somit zugelassen, für Studierende des 2., 3. bzw. 4. Fachsemesters gilt dies entsprechend. ZEuS nennt das Pflichtanmeldung und sehen Sie das in der Spalte Vermerk als PAN.
Wiederholungs- und Nachholklausuren in der Orientierungs- und Zwischenprüfung
Für die Zulassung müssen Sie einen Antrag über ein Formular stellen
Antragsfrist: 01.11. - 15.01. im WS, 01.05. - 15.06. im SS
Anmeldung zu Grundlagenfächern über ZEuS
Anmeldefrist: 01.11. - 15.01. im WS, 01.05. - 15.06. im SS
bitte wählen Sie immer die Prüfung mit Nummer 135-##### !
Anmeldung Klausuren in den Übungen für Fortgeschrittene über ZEuS
Anmeldefristen für den 1. und 2. Termin siehe ZEus
Anmeldung zu Schlüsselqualifikationen über ZEuS
Anmeldefrist jeweils um Semesterbeginn, siehe ZEuS
bitte wählen Sie immer die Prüfung mit Nummer 135-##### !
Zulassung zum Schwerpunktstudium
Anmeldung zur Universitätsprüfung
im BA-Nebenfach Rechtswissenschaft, LL.M., Erasmus, Doppelmaster im deutsch-chinesischen Recht und alle anderen Nicht-Jura-Studierenden
Anmeldefrist: 01.11. - 15.01. im WiSe, 01.05. - 15.06. im SoSe, über ZEuS
Anmeldung in ZEuS zu Prüfungen für Nicht-Juristen
Die Anmeldung nur zur Lehrveranstaltung reicht nicht aus, melden Sie sich bitte unbedingt zusätzlich zur Prüfung an.
Wählen Sie die Prüfung mit der beginnenden Bezeichnung JUR-##### !
Gehen Sie über Ihren Studienplaner und wählen die Prüfung im korrekten Modul aus. Gehen Sie nicht über die gekoppelte Veranstaltung. So vermeiden Sie eine falsche Zuordnung der Prüfungen für Ihre Leistungsübersicht.