Außerplanmäßige Professuren – Privatdozierende – Lehrstuhlvertretungen

Außerplanmäßige Professuren

Außerplanmäßige Professuren werden an habilitierte Privatdozentinnen und Privatdozenten des Fachbereichs vergeben, wenn sie sich in der Lehre verdient machen. Sie ergänzen das Lehr- und Prüfungsangebot auf wissenschaftlicher Ebene aus der Praxis heraus.

Privatdozentinnen und Privatdozenten

Personen, die durch eine Habilitation an der Universität Konstanz die selbstständige Forschungs-, Lehr- und Prüfungsbefugnis erlangt haben, dürfen die Bezeichnung Privatdozentin bzw. Privatdozent führen, solange sie in der selbstständigen Lehre an der Universität Konstanz tätig sind und in keinem anderen hauptamtlichen wissenschaftlichen Beruf mit Lehrberechtigung beschäftigt sind. Derzeit sind am Fachbereich keine Privatdozentinnen oder Privatdozenten am Fachbereich beschäftigt

Vertretung der Professur im Öffentlichen Recht, Prof. Reimer, im WS 2022/23 und SoSe 2023

Vertretung der Professur im Öffentlichen Recht, Prof. Thym, im WS 2022/23

Vertretung der Professur im Strafrecht, Prof. Wörner, im WS 2022/23