Outgoing

Informationen für Studierende am Fachbereich Rechtswissenschaften, die einen Studienabschnitt im Ausland absolvieren möchten

Der Fachbereich Rechtswissenschaft bietet jedes Jahr Studienplätze im Rahmen des Erasmus-Austauschprogramms für Studierende der Universität Konstanz an.

Dabei können sich vor allem Studierende des 3. und 4. Fachsemesters (ggf. auch höhere Fachsemester) für ein Auslandsstudium bewerben und nach ihrer Zwischenprüfung für bis zu 2 Semester an einer europäischen Partneruniversität studieren.

Der Beginn des ausländischen Studienjahrers ist immer im Herbst.
Bewerbungen für eine Teilnahme am Austausch sind schriftlich bis Ende Februar eines Jahres (die genaue Frist entnehmen Sie bitte dem Bewerbungsformular) einzureichen. Richten Sie die Bewerbungsunterlagen bitte ausgedruckt und unterschrieben an die Geschäftsstelle des Fachbereichs Rechtswissenschaft (die Bewerbung muss über die Hauspost eingereicht werden). Die neuen Bewerbungsformulare sind jeweils nach der Informationsveranstaltung zum Erasmus-Studium hier erhältlich.

Eine Übersicht über unsere Partneruniversitäten finden Sie auf der Homepage des International Office.

Ansprechpartner sind Frau Tabea Gerharz, (ERASMUS- und Internationalisierungskoordinatorin) und Herr Dr. Strasser-Gackenheimer (Fachbereichsreferent).

Erasmus+

Am 5. Dezember 2017 fand eine Informationsveranstaltung zum Auslandsstudium statt. Hier finden Sie die Folien zu dieser Veranstaltung. 

Bewerbungsfrist: 28. Februar 2018

Bewerbungsformular

Liste der Partneruniversitäten

Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass keine Eilkorrekturen der Zwischenprüfungsklausuren zu beantragen sind! Die Vergabe der Plätze erfolgt erst, nachdem die gesamten Klausurergebnisse vorliegen.

Bitte die Bewerbungsunterlagen ausdrucken, ausgefüllt und unterschrieben senden an:

Geschäftsstelle des Fachbereichs Rechtswissenschaft
Frau Simone Adelwarth
Fach 102
78457 Konstanz
(oder alternativ über die Hauspost, A 530 einreichen)

Auswahlkriterien für Erasmus-Studienplätze

Weitere wichtige Hinweise

Hinweise des Landesjusitzprüfungsamtes zur Unschädlichkeit eines Auslandsstudiums hinsichtlich Freiversuch und notenverbesserungsfähigem Versuch

Informationen in den wichtigen Erläuterungen und Hinweisen zum Vorlesungsverzeichnis und den universitären Prüfungen, insbesondere Ziffer 7.

Die Anerkennungsmöglichkeit von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen ergibt sich aus § 9 Abs. 5 JAPrO. Die Anforderungen werden in der Informationsveranstaltung zum ERASMUS-Studium und in der nach der Nominierung der Studierenden stattfindenden Informationsveranstaltung für Outgoings erläutert.

Für unberücksichtigte Ausbildungszeiten bei einer Förderung nach dem BAföG gilt § 5a BAföG (Stand: März 2017). Nähere Informationen erhalten Sie bei der Beratung zum BAföG durch Seezeit.

Präsentation: Vorbereitung des Auslandsaufenthalts 2019 - Diese wird auf Wunsch der Studierenden eingestellt. Zu beachten sind unbedingt die ergänzenden Hinweise aus der Informationsveranstaltung. Bei Fragen zur Präsentation wenden Sie sich bitte an Frau Adelwarth.

Vordrucke für das Auslandsstudium