Hinweise zum Prüfungsrücktritt wegen unbenanntem wichtigen Grund (Coronasemester)

... von Orientierungs- und Zwischenprüfungsklausuren

Zur Begegnung der vielfältigen individuellen Herausforderungen im aktuellen Semester hat der Ständige Prüfungsausschuss eine Sonderregelung zu einem außerordentlichen Rücktrittsrecht getroffen, auf die hingewiesen wird.

Danach wird ohne weiteren Nachweis ein ausdrücklich erklärter Rücktritt wegen der coronabedingten Einschränkungen im Sommersemester 2020 bis zum 15.8.2020 pauschal genehmigt.