Neuerscheinung Kommentierung Gleichheitssätze

Kommentierung der Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 sowie Art. 117 GG im Berliner Kommentar erschienen

Neben der Freiheit ist die Gleichheit ein Kernprinzip der liberalen Demokratie. Das Grundgesetz bindet alle staatliche Gewalt an den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1) und enthält darüber hinaus spezielle Gleichheitssätze. Insbesondere regelt es die Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2) und verbietet Unterscheidungen in Anknüpfung an bestimmte, verpönte Merkmale (Art. 3 Abs. 3). Hinsichtlich dieser Normen und ihrer Auslegung bestehen zahlreiche grundsätzliche wie auch aktuelle Herausforderungen, etwa: Wie steht das Grundgesetz zur gendergerechten Sprache? Welche Vorgaben lassen sich den Gleichheitssätzen zur Repräsentation von Frauen in den Parlamenten entnehmen? Was meint das Diskriminierungsverbot wegen der „Rasse“?

Judith Froese hat die Grundgesetzartikel zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2), zum Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3) und zur Übergangsbestimmung (Art. 117) für den Berliner Kommentar zum Grundgesetz kommentiert.