Externe Asylverfahren außerhalb der EU

Seit 20 Jahren diskutiert Europa immer wieder über externalisierte Asylverfahren. Nun will auch die Bundesregierung prüfen, ob dies „unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention“ möglich ist. Der Vorschlag klingt verlockend, denn er verspricht scheinbar eine einfache Lösungen. Tatsächlich gibt es diplomatische, rechtliche, organisatorische und tatsächliche Haken. Alles Weitere finden Sie in zwei Beiträgen für LEGAL TRIBUNE ONLINE („Externe Asylverfahren sind kein Zaubermittel“ und „Probleme lösen, nicht nur verlagern“), im Interview mit EPD SOCIAL („Ausgelagerte Asylverfahren sehr schwer umzusetzen“), als Expertenmeinung in DIE WELT, DER SPIEGEL, dem TAGESSPIEGEL , dem MEDIENDIENST INTEGRATION und, im Jahr 2017, in einem Gutachten für die Bundesregierung als Startschuss für die Forderung des Europäischen Rats im Juni 2017, die Standards für sichere Drittstaaten anzupassen und damit externer Asylverfahren zu ermöglichen.