Rektorin Prof. Holzinger, Kanzler Apitz und Jun.-Prof. nach der Ernennung
©Stephan Gräf

Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht

Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf mit Wirkung zum 1.4.2024 zum Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht ernannt

Nach seiner erfolgreichen Habilitation an der Universität Würzburg mit der venia für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht sowie Sozialrecht hat Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf im WS 2023/24 auch die Endevaluation der Qualifikation in der seit 2020 laufenden Juniorprofessur mit tenure erfolgreich abgeschlossen und wurde heute von der Rektorin Prof. Dr. Katharina Holzinger im Beisein des Kanzlers Jens Apitz in Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Boecken, LL.M. zum Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht mit Wirkung ab 1.4.2024 ernannt.

Der Fachbereich ist über die so erfolgreich abgeschlossene doppelte Qualifikation sehr erfreut, beglückwünscht Herrn Dr. Gräf hierzu und zur Ernennung und nimmt diesen Zugewinn dieser in Forschung und Lehre herausragend ausgewiesenen und vielseitig engagierten Persönlichkeit dankend auf.