Rückgabe der Zwischenprüfungsklausuren im Vertragsrecht II

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Rückgabe der Zwischenprüfungsklausuren im Vertragsrecht II. Die dortigen Vorgaben sind ausschließlich; von Anfragen bitten wir abzusehen.

Etwaige Remonstrationen mit ausführlicher schriftlicher Begründung können bis Freitag, den 12.11.2021 per E-Mail an das Sekretariat des Lehrstuhls bzw. per Post an den Lehrstuhl gesendet werden.