Flexible Fallzuweisung und gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG)

Das Projekt im Überblick:

Das Projekt betrifft ein Teilthema aus dem Projekt Arbeitsweise der Wirtschaftsstrafkammern, das in Kooperation mit dem Bundesjustizministerium Baden-Württemberg durchgeführt wurde. Ziel dieser Vertiefungsstudie ist es, die bereits im Rahmen des Projekts erhobenen empirischen Befunde in einer Teilfrage zu erörtern, die - wie das gerade in Köln durchgeführte Strafverfahren Sa. Oppenheim zeigt - künftig verstärkt die Debatte prägen wird. Insgesamt soll durch das Projekt deutlich gemacht werden, dass die in Strafprozess- und Gerichtsverfassungsgesetz entwickelte Zuständigkeitsordnung erhebliche Möglichkeiten einer flexiblen Fallzuweisung enthält, die jedoch durch den Grundsatz des gesetzlichen Richters begrenzt werden. Vor diesem Hintergrund besteht ein Bedarf nach einer auch rechtstatsächlichen Untersuchung, ob und wie etwaige gegen das Blindlingserfordernis verstoßende Fallzuweisungen in der Praxis vorgenommen werden und wie ihnen normativ zu begegnen ist.

Projektleiter:

Professor Dr. Hans Theile, LL.M.