Moot Court Bundesarbeitsgericht 2023/2024

Konstanzer Teams erfolgreich beim 9. Moot Court des Bundesarbeitsgerichts

Im Wintersemester 2023/24 fand bereits zum neunten Mal der arbeitsrechtliche Moot-Court-Wettbewerb des Bundesarbeitsgerichts (BAG)  statt. An diesem nahmen 29 Studierenden-Teams von Universitäten aus der gesamten Bundesrepublik teil – darunter auch zwei Teams aus Konstanz: ein Team wurde gebildet durch Miriam Müller und Vincent Kreßel, ein weiteres Team durch Lina Brockhues und Marie Heilemann. Die vier Studierenden hatten sich universitätsintern in einem größeren Kreis von Bewerberinnen und Bewerbern durchgesetzt. Fachlich betreut wurden die Vier von Prof. Dr. Stephan Gräf – unterstützt durch zwei Richter aus der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit: Dr. Carsten Teschner (Direktor des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen) und Julius Ibes (Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen).

In der ersten Phase des Wettbewerbs ging es zunächst darum, auf Basis eines vom BAG gestellten fiktiven Sachverhalts Schriftsätze zu verfassen, in denen juristische Argumente zu entwickeln waren. In diesem Jahr stand das aktuell heiß diskutierte Thema Massenentlassung im Zentrum, das die Teams tief in das europäische Arbeitsrecht führte. Zur Vorbereitung kamen die Teams und die Betreuer wiederholt an der Universität Konstanz zusammen – zum inhaltlichen Brainstorming, aber auch, um von den Richtern praktischen Input für das Formulieren der Schriftsätze zu bekommen. Die fertigen Schriftsätze wurden Anfang Dezember an das BAG übermittelt.

Am 18.1.2024 kamen schließlich alle 29 Teams und ihre universitären Betreuer/innen in den Räumlichkeiten des BAG in Erfurt zusammen – so auch die beiden Konstanzer Teams in Begleitung von Prof. Gräf. Sie hatten nicht nur die längste Anreise; infolge des Wintereinbruchs und daraus resultierender Zugausfälle musste am Vortag spontan auf das Auto umgestiegen und auf tief verschneiter Autobahn der Thüringer Wald überwunden werden. Unter dem Vorsitz echter BAG-Richter/innen fanden dann in Erfurt ganztätig simulierte Gerichtsverhandlungen statt, in denen die Teams universitätsübergreifend gegeneinander antraten und sich im Rahmen von Plädoyers ihre jeweiligen Argumente entgegenhielten. Bereits die erste Runde, die „Gruppenphase“, bildete die entscheidende Hürde, da sich nur das jeweils erste Team aus den vier Gruppen für das Halbfinale qualifizierte. Bewertet wurden dabei zum einen die Schriftsätze, zum anderen die Plädoyers; dabei spielten neben der Argumentationstiefe auch die Spontanität und die rhetorische Darbietung eine Rolle. Auch auf die Plädoyers hatten sich die Konstanzer Teams mit ihren Betreuern vorbereitet: In zwei Treffen an der Universität Konstanz hatten sie ihre Plädoyers probeweise – unter dem simulierten Vorsitz von Dr. Teschner – gegenseitig gehalten, diese verfeinert und über mögliche Gegenargumente nachgedacht.
Die Vorbereitung zahlte sich aus: Die beiden Konstanzer Teams verfehlten in ihrer jeweiligen Achter- bzw. Siebener-Gruppe zwar jeweils knapp den Gruppensieg; die BAG-Richter/innen, die jeweils die Punkte vergaben, betonten aber gegenüber beiden Konstanzer Teams, dass es sich jeweils nur um eine hauchdünne Entscheidung gehandelt habe. Beide Teams hätten eine herausragende Leistung geboten und könnten auf ihre beiden zweiten Gruppenplätze sehr stolz sein. Einem Konstanzer Team wurde sogar attestiert, den besten Schriftsatz eingereicht zu haben.
Nach dem Finale, das in einem „Derby“ zwischen zwei Hamburger Teams ausgetragen wurde, endete der Tag am BAG mit einer Siegerehrung, einem Imbiss und einer Führung durch die Räumlichkeiten des Gerichts. Stolz über ihre Leistung konnten die Konstanzer am folgenden Tag die Rückreise zum Bodensee antreten.