Ferienhausarbeit: persönliche Abgabe der gedruckten Version möglich

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht,

im Sachverhalt der Ferienhausarbeit wurde darauf hingewiesen, dass eine Abgabe der gedruckten Hausarbeit nur im Postweg möglich ist.

Hierzu folgende aktuelle Ergänzung: Die Abgabe der ausgedruckten Hausarbeit ist nun stattdessen auch persönlich möglich, und zwar bei Frau Richter (Zi. D 332), allerdings nur am 28.10., 29.10. und 2.11.2020 (jeweils 10:00-12:00 Uhr).

Das Erfordernis einer zusätzlichen Abgabe in elektronischer Form innerhalb der im Sachverhalt angegebenen Frist bleibt unabhängig davon bestehen.