Sommersemester 2023

Mittwoch 8.15-9.45 Uhr, Raum C425.

Schwerpunktbereich Nr. 7.

Beschreibung

Die Vorlesung betrifft die vertiefte Beschäftigung mit dem Grenzübertritt von Personen in der Europäischen Union. Ausgangspunkt sind die Rechte aufgrund der Unionsbürgerschaft, die exemplarisch den Wandel der EU-Integration vom Binnenmarkt zur politischen Union verdeutlichen. Darüber hinaus tritt mit dem Assoziierungsvölkerrecht sowie dem Migrationsrecht im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts die Rechtsstellung von Drittstaatsangehörigen in den Vordergrund – mit spannenden Wechselwirkungen zum internationalen Menschenrechtsschutz. Anhand der Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG lernen die Studierenden den Aufbau und Struktur europäischer Sekundärrechtsakte kennen, die heutzutage die Rechtspraxis prägen. Durch die Behandlung ausgewählter Rechtsfragen wird die Fähigkeit zur ebenenübergreifenden Lösung von konkreten Rechtsproblemen vermittelt. Die Vorlesung richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs Nr. 7; fortgeschrittene Erasmus- und LL.M.-Studierende können nach Rücksprache teilnehmen, soweit sie bereits über vertiefte Grundkenntnisse im Europarecht verfügen (in diesem Fall erfolgt eine mündliche Prüfung). Nachfolgende Übersicht erläutert die Reihenfolge der behandelten Themen; der Zeitplan hat hingegen nur Indizcharakter.

Übersicht über Verlauf und Inhalt der Vorlesung: Download.

Arbeitnehmerfreizügigkeit, einschl. Rechtsharmonisierung

Grundlagen- und Vertiefungsliteratur

T. Oppermann/C.D. Classen/M. Nettesheim, Europarecht (9. Aufl. 2021), § 27.

R. Bieber/A. Epiney/M. Haag/M. Kotzur, Die Europäische Union. Europarecht und Politik (14. Aufl. 2021), § 12.

C. Herrmann, Examens-Repetitorium Europarecht (8. Aufl. 2022), Rn. 172-182 (kurz).

W. Schroeder, Grundkurs Europarecht (7. Aufl. 2021), § 14.VIII.

A. Haratsch/C. Koenig/M. Pechstein, Europarecht (12. Aufl. 2020), Kap. 3.IV.7.

U. Becker, Arbeitnehmerfreizügigkeit, in: D. Ehlers (Hrsg.): Europäische Grundrechte und Grundfreiheiten (4. Aufl. 2014), § 9.

Gesetzgebung

Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.4.2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (ABl. 2011 L 141/1): Arbeitsuche und Gleichbehandlung von Wanderarbeitnehmern.

Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. 2004 L 166/1): internationales, koordinierendes Sozialrecht zwischen den Mitgliedstaaten.

Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. 2005 L 255/22).

Materialien

Neuigkeiten, Hintergrundinformationen und Dokumentsammlung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen (RL 2005/36/EG); ebd. zwischenstaatliche Koordinierung der Sozialversicherungssysteme (VO (EG) Nr. 883/2004 ).

Rechtsprechung

Zusammenfassung zentraler EuGH-Urteile auf der Kommissionshomepage (auf Englisch).

EuGH, Lawrie-Blum, 66/85, EU:C:1986:284: Studienreferendare als Arbeitnehmer aufgrund enger Auslegung der Bereichsausnahme der öffentlichen Verwaltung.

EuGH, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463: Übertragung der Cassis-Rechtsprechung auf Arbeitnehmerfreizügigkeit (konkret: Ablösezahlungen und Nationalitätenklauseln im Profifußball).

EuGH, Kranemann, C-109/04, EU:C:2005:18: Erstattung von Reisekosten für Rechtsreferendare bei Wahlstation im EU-Ausland (guter Überblick über verschiedene Aspekte der Freizügigkeit).

EuGH, Peśla, C-345/08, EU:C:2009:771: (begrenzte) Zulassung von Absolventen ausländischer Jura-Studiengänge zum deutschen Referendariat.

EuGH, Erzberger, C-566/15, EU:C:2017:562: komplizierter Fall zur Mitbestimmung anhand dessen man das fortgeschrittene (!) Verständnis der Arbeitnehmerfreizügigkeit überprüfen kann.

Folien – Teil 1: Download

Folien – Teil 2: Download.

Unionsbürgerfreizügigkeit

Grundlagenliteratur

R. Streinz, Europarecht (12. Aufl. 2023), § 12.

T. Oppermann/C.D. Classen/M. Nettesheim, Europarecht (9. Aufl. 2021), § 16.IV (sehr kurz).

W. Schroeder, Grundkurs Europarecht (7. Aufl. 2021), § 13.II (kurz).

K. Hailbronner, Asyl- und Ausländerrecht (5. Aufl. 2021), § 16 (ausführlich mit deutscher Gesetzgebung).

Gesetzgebung

Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (ABl. 2004 L 158/77): Einreise und Aufenthalt von Unionsbürgern (Arbeitnehmer und andere Statusgruppen) nebst Familienangehörigen.

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU – FreizügG/EU) (BGBl. 2004 I 215) mit späteren Änderungen: Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie.

Rechtsprechung

EuGH, Ruiz Zambrano, C-34/09, EU:C:2011:124: umstrittene Anwendung der Unionsbürgerschaft auf rein innerstaatliche Sachverhalte (Rn. 38-45).

EuGH, Dereci u.a., C-256/11, EU:C:2011:734: Folgeurteil ebd., das die Auswirkungen der ursprünglichen Rechtsprechung relativiert (Rn. 60 ff.).

EuGH, Dano, C-333/13, EU:C:2014:2358: Ausschluss von nichterwerbstätigen Unionsbürgern von Hartz IV/Sozialhilfe (SGB II/XII) ist europarechtskonform (Rn. 56-84).

EuGH, Coman et al., C-673/16, EU:C:2018:385: Freizügigkeitsregeln erfassen gleichgeschlechtliche Paare, sodass Zielstaaten deren Aufenthalt erlauben, nicht aber Heirat bzw. Lebenspartnerschaft familienrechtlich anerkennen müssen.

EuGH, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid, C-719/19, EU:C:2021:506: Ausweisung von nicht freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern erfasst sofortige Wiedereinreise, ohne dass Ausweisungsverfahren erneut durchlaufen werden muss (Rn. 69 ff.).

EuGH, Familienkasse Niedersachsen-Bremen, C-411/20, EU:C:2022:602: Kindergeldanspruch in den ersten drei Monaten des Aufenthalts (Rn. 28-32) sowie darüber hinaus auch dann, wenn nach Art. 24 RL 2004/38/EG die Sozialhilfe verweigert werden darf (Rn. 41-54).

Folien: Download.

Sachverhalt „Diakritische Zeichen“ – Download.

Lösung „Diakritische Zeichen“ – Download.

Assoziierungsabkommen (insb. Türkei)

Grundlagenliteratur

K. Hailbronner, Asyl- und Ausländerrecht (5. Aufl. 2021), § 17.         

Vertiefungslektüre 

P. Boeles et al., European Migration Law, 2. Aufl. (2014), S. 97-116.

Rechtstexte

Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19.9.1980: Der Beschluss wurde entsprechend der seinerzeitigen Praxis weder im ABl. noch im BGBl. veröffentlicht (informelle online-Version).

Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Türkei vom 12.9.1963 (ABl. 1964, 3687), in Kraft seit 1.12.1964 (ebd. 3702).

Zusatzprotokoll vom 23.11.1970 (ABl. 1972 L 293/3), in Kraft seit 1.1.1973 (ebd. 62).

Urteile

EuGH, Ziebell, C-371/08, EU:C:2011:809: keine Übertragung der privilegierten Ausweisung aufgrund der Unionsbürger-Richtlinie 2004/38/EG  auf Art. 14 ARB 1/80 (Rn. 71 ff.).

Folien: Download.

Übungsfall „Tsakouridis“ – Sachverhalt: Download.

Erwartungshorizont: Download.

Europäisierung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Grundlagenlektüre

R. Bieber/A. Epiney/M. Haag/M. Kotzur, Europarecht (14. Aufl. 2021), § 20.

M. Herdegen, Europarecht (22. Aufl. 2020), § 20.

T. Oppermann/C.D. Classen/M. Nettesheim, Europarecht (7. Aufl. 2016), § 33 IV.

Materialien

Mitteilung der Kommission: Ein neues Migrations- und Asylpaket, COM(2020) 609 v. 23.9.2020.

Webseite der EU-Kommission. Infografiken zur EU-Migrationspolitik.

Gesetzgebung

Gebietszugang

Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.11.2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (EUVisaVO) (ABl. 2018 L 303/39) mit späteren Änderungen.

Verordnung (EU) 2016/399 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) vom 9.3.2016 (ABl. 2016 L 77/1) mit späteren Änderungen.

Legale Migration

Richtlinie 2003/86/EG des Rates betreffend das Recht auf Familienzusammenführung vom 22.9.2003 (ABl. 2003 L 251/12).

Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25.5.2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (ABl. 2009 L 155/17).

Richtlinie (EU) 2016/801 vom 11.5.2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit (ABl. 2016 L 132/21).

Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. 2008 L 348/98).

Richtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen vom 25.11.2003 (ABl. 2004 L 16/44) mit späterer Änderung.

Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Asyl

Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Asyl-Qualifikations-Richtlinie) (ABl. 2011 L 337/9).

Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.6.2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes („Asyl-Verfahrens-Richtlinie“) (ABl. 2013 L 180/60).

Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.6.2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist („Dublin-III-Verordnung“) (ABl. 2013 L 180/31).

Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen (Genfer Flüchtlingskonvention – GFK) vom 28.7.1951 (BGBl. 1953 II 559), für Deutschland in Kraft seit 22.4.1954 (BGBl. 1954 II 616) sowie das Protokoll vom 31.1.1967 (BGBl. 1969 II 1293), für Deutschland in Kraft seit 5. 11. 1969 (BGBl. 1970 II 194). 

Asylverfahrensgesetz (AsylVfG).

Folien – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Download.

Folien – Migration: Download.