Promotionsbetreuung am Lehrstuhl

1. Voraussetzungen

Für eine erfolgreiche Bewerbung muss im universitären und im staatlichen Teil der Ersten juristischen Prüfung oder im Zweiten Staatsexamen mindestens die Note „vollbefriedigend“ erreicht worden sein. Ergänzend sind die allgemeinen Voraussetzungen der Promotionsordnung der Universität Konstanz zu beachten.

2. Thema

Gegenstand eines Promotionsvorhabens können Themen sein, die sich auf die Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls beziehen. Das sind in erster Linie das nationale, europäische und internationale Steuerrecht (Personen- und Unternehmenssteuerrecht), aber auch das Bürgerliche Recht und das Gesellschaftsrecht. Die wissenschaftliche Arbeit soll sich dabei mit aktuellen Rechtsfragen befassen, die auch praktische Relevanz aufweisen.

3. Bewerbung

Interessenten, welche die Voraussetzungen unter 1. erfüllen, können sich im Sekretariat für die Sprechstunde anmelden. Vor der Sprechstunde sollen ein Lebenslauf mit Zeugnissen und ein oder mehrere Themenvorschläge eingereicht werden (bitte in elektronischer Form). Bei Bewerbungen von Konstanzer Absolventen ist ein solcher Vorschlag im Zeitpunkt der Bewerbung nicht zwingend erforderlich.