EGMR zum Familiennachzug bei subsidiärem Schutz

Gerichtsurteile werden häufig nur dann beachtet, wenn sie staatliche Maßnahmen für rechtswidrig erklären. Relevant sind sie freilich auch dann, wenn ein Ergebnis ausbleibt, das vielfach prognostiziert worden war. So verhält es sich mit der Grundsatzentscheidung der Großen Kammer des EGMR vom 9. Juli 2021, die eine dänische Wartezeit für den Familiennachzug bei subsidiärem Schutz zwar für menschenrechtswidrig erklärte, zugleich jedoch den Staaten beachtliche Freiräume gab. In einem Gastbeitrag bei Legal Tribune Online zum „Kompromiss zwischen Migrationskontrolle und Menschenrechten“ erläutert Daniel Thym, warum speziell die Große Koalition nach dem Urteil aufatmen darf. Die deutsche Regelung ist in ihren zentralen Grundzügen menschenrechtskonform.