Grenzkontrollen aufgrund des Corona-Virus

Recht und Gesetz erlauben außergewöhnliche Maßnahmen, um den Virus zu bekämpfen, aber es gibt auch Grenzen. Was dies für Grenzkontrollen im Schengenraum und den europaweiten Einreisestopp aus Drittstaaten heißt, erklärte Daniel Thym bereits Mitte März in einem kürzeren Beitrag für Legal Tribune Online („Grenzkontrollen wegen Coronavirus: Wer noch reisen darf, und warum“) sowie in einem ausführlichen Text für den Blog des Odysseus-Netwerks („Travel Bans in Europe: A Legal Appraisal Part I & Part II“) und den Verfassungsblog. Diese Texte zeigten bereits, dass eine interne Öffnung europarechtlich zwingend mit einer externen Flexibilisierung einher gehen muss, wenn die Lage in den Nachbarstaaten vergleichbar ist. Hierzu näher die Beiträge auf heute.de und auf Welt Online im März 2020 sowie in der Tagesschau (20 Uhr) , in den Tagesthemen, im Bericht aus Berlin, im Südkurier sowie in einem ZDF Spezial im Mai 2020. In Absprache mit dem Konstanzer Bundestagsabgeordneten Andreas Jung erstellte ich zudem eine ausführliche Expertise zu den einhergehenden Rechtsfragen (eine englische Fassung wurde in den European Papers veröffentlicht).