EU-Freizügigkeit: Brexit und Sozialleistungszugang

Am 31. Dezember 2020 endet die Übergangsfrist nach dem Brexit. Bis dahin muss auch Deutschland die notwendigen Ausführungsgesetze zum Austrittsabkommen umsetzen. Dem dient ein aktueller Gesetzentwurf, zu dem Daniel Thym als Sachverständiger in den Innenausschuss des Deutschen Bundestags geladen war. In der schriftlichen Stellungnahme sowie Live vor Ort nimmt Thym zum Brexit und den anderen Inhalten des Gesetzentwurfs inhaltlich Stellung. Dies gilt auch für das unklare Verhältnis von Sozial- und Ausländerrecht, wenn die Sozialgerichte „fiktiv“ ein Aufenthaltsrecht prüfen, das die Ausländerbehörden in dieser Form gar nicht ausgesprochen hatten.