Rücknahme und Widerruf von Asylanerkennungen
5. November 2018
Drei Jahre nach der Einreise von beinahe eine Millionen Asylbewerbern prüft das Bundesamt derzeit immer häufiger, ob der Schutz wegen geänderter Umstände oder falscher Angaben widerrufen oder zurückgenommen werden soll. In seiner schriftlichen Stellungnahmeund im mündlichen Vortrag vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages führt Daniel Thym als Sachverständiger aus, warum es sich um kein Massenphänomen handelt, aber dennoch eine förmliche Mitwirkungspflicht rechtlich zulässig ist. Den Mitschnitt finden Sie in der Mediathek des Bundestags.