Familiennachzug zu Bürgerkriegsflüchtlingen

Januar 2018

In der politischen Diskussion ist der Familiennachzug zu Bürgerkriegsflüchtlingen mit subsidiärem Schutz hoch umstritten. Häufig wird die Debatte im Sinn einer Entweder-oder-Alternative von Aussetzung oder Zulassung diskutiert.

In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18. Januar 2018 erörtert Professor Thym, warum in der öffentlichen Diskussion die doppelte Funktion der Grundrechte als "Wert" und "Rechtsnorm" häufig verschwimmt und welche Spielräume die Höchstgerichte dem deutschen Gesetzgeber belassen.

Zum Kompromiss bei den Koalitionsverhandlungen siehe das Interview auf Tagesschau.de.

Weitere Einzelheiten zur rechtlichen Ausgestaltung des Familiennachzugs wurden bei einer öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages am 29. Januar 2018 verhandelt, für die Daniel Thym eine schriftliche Stellungnahme abgab und seine Position mündlich verteidigte. Den Mitschnitt finden Sie in der Mediathek des Bundestags.