„Chancen-Aufenthaltsrecht“ für abgelehnte Asylbewerber

Über die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber wird immer wieder heiß diskutiert. Auf der einen Seite steht der berechtigte Wunsch, die rechtsstaatlich festgestellte Ausreisepflicht nicht einfach ins Leere laufen zu lassen. Auf der anderen Seite empfinden wir Mitgefühl gegenüber Menschen, die häufig bereits seit einigen Jahren in Deutschland leben. Im Podcast mit FAZ Einspruch erläutert Daniel Thym das neueste Vorhaben der Ampelkoalition („Die Ampelkoalition ändert das Aufenthaltsrecht“, ab Minute 6‘30). Ein wichtiger Aspekt ist die weiterhin lange Asylverfahrensdauer, wenn erst ein Dublin-Verfahren durchgeführt wird und Asylbewerber gegen die Ablehnung klagen. In diesen Fällen greift die Neuregelung häufig bereits kurz nach der erstmaligen Vollziehbarkeit des Aufenthaltsrecht, ohne dass längere Zeiten einer „Kettenduldung“ vorläge.