Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien?
Islamistische Straftaten und Terroranschläge führen regelmäßig zur Debatte, ob die Täter abgeschoben werden können. So auch anlässlich der Messerattacke in Mannheim. Juristisch ist das prinzipiell möglich, unterliegt jedoch strengen Kriterien: Die Politik kann sich nicht einfach etwas „wünschen“. Professor Thym erklärt die Handlungsoptionen in Interviews mit ZDFheute LIVE (Abschiebung von Straftätern: „Frage der politischen Prioritätensetzung“), DEUTSCHLANDFUNK (Asyl- und Abschiebedebatte), SPIEGEL ONLINE (Wie leicht können Straftäter abgeschoben werden?) der WELT AM SONNTAG („Deutsche Großzügigkeit entfernt sich meilenweit von ursprünglicher Idee des Asylrechts“) und NTV. Zum juristischen Hintergrund siehe den VERFASSUNGSBLOG („Einzelfallprüfung statt 'Alles oder nichts'“) und das Gutachten für die NRW-Landesregierung aus dem Dezember 2020.