Studienzeit und Fristen

Orientierungs- und Zwischenprüfung

Stand: 22.12.2020

Die fachsemesterbezogenen Fristen wurden durch § 32 Abs. 5a, 34 Abs. 5 LHG und § 67 Abs. 3 JAPrO im SS 2020 und im WS 2020/21 gehemmt.

Der Ständige Prüfungsausschuss hat dies auf alle anderen zeitbezogenen Regelungen der ZwiPrO ausgeweitet. Einzelheiten dazu und zum Rücktrittsrecht finden sich hier. Die Fristen für Nachholung und Wiederholung nach §§ 5 Abs. 5, 6, 12 Abs. 1 ZwiPrO sind gehemmt. Dies gilt auch rückwirkend für das SS 2020.

Die Fristhemmung gilt auch für die Zwischenprüfungshausarbeit.

Universitätsprüfung

Stand: 22.12.2020

Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung in der Schwerpunktbereichsprüfung war unverändert bis 30.11. möglich. Die Prüfungen finden im Februar 2021 statt. Details finden Sie auf der entsprechenden Seite zur mündlichen Prüfung.

Mündliche Prüfung und Seminare werden kollisionsfrei geplant. Bitte rechnen Sie dafür auch mit Seminaren in der vorlesungsfreien Zeit. Details erfahren Sie vom jeweiligen Seminarleiter.

Eventuell aktuell laufende Bearbeitungszeiten für die Studienarbeit sind seit 16.12. bis zur Wiedereröffnung der Bibliothek (Ausleihbetrieb), einschließlich der regulären Betriebsschließung gehemmt und verlängert sich um die entsprechenden Tage.
Die Klausuren und Hausarbeiten der aktuellen Übungen für Fortgeschrittene werden rechtzeitig korrigiert für eine Anmeldung zu den Seminaren im SS 2021.

Staatsexamen

Stand 22.12.2020

An der Meldefrist zur Staatsprüfung zum Frühjahrstermin 2021 ändert sich nichts. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Landesjustizprüfungsamt.

Die erforderlichen Leistungsnachweise zur Zulassung erhalten Sie wie hier beschrieben.

Das Ministerium der Justiz und für Europa hat angekündigt die Corona-Regelung des SS 2020 auf das WS 2020/21 zu verlängern, wodurch bei der Berechnung der Semesterzahl für Zwischenprüfung, Freiversuch, notenverbesserungsfähigen Versuch und Verbesserungsversuch (§§ 4, 22, 23 JAPrO) das SS 2020 und das WS 2020/21 unberücksichtigt bleiben. Die angekündigte Änderung der JAPrO ist mit den Fakultäten des Landes abgesprochen und wird baldmöglich erwartet.

Dies bedeutet kein Freisemester: Regelstudienzeit, und damit insbesondere Förderungsmöglichkeit nach BAFöG, sind davon nicht berührt. Zwar wurde auch das LHG in diese Richtung geändert; dies gilt aber nicht für den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft. Näheres zu beiden Änderungen finden Sie im folgenden Dokument:

Hinweise LHG, JAPrO-Änderung

Für Zwecke der BAFöG-Förderung hat der Ständige Prüfungsausschuss ersatzweise die erhebliche Beeinträchtigung der Studierfähigkeit für das SS 2020 und WS 2021 festgestellt.