Klausuren in den Übungen für Fortgeschrittene

Aktualisierung Prüfungsformat - Stand 27.11.

In Abwägung des Standes der Pandemielage, der örtlichen Gegebenheiten, der widerstreitenden Interessen der Studierenden in sehr unterschiedlichen Situationen und des Prüfungszwecks sowie der grundsätzlichen rechtlichen Erwägungen des Landesverordnungsgebers hat der Studiendekan am 27.11. als Vorsitzender des Ständigen Prüfungsausschusses für alle Klausuren in den Übungen für Fortgeschrittene entschieden, dass diese ausschließlich als Online-Klausuren angeboten werden. Den Entscheid finden Sie rechts.

Der Terminplan steht demnach wie folgt. Bearbeitungszeit ist jeweils 15.30 - 19.00 Uhr (es wird ein Zeitzuschlag von 30 Minuten auf die übliche Bearbeitungszeit gewährt für die Herausforderungen des digitale Verfassens und eventueller Latenzen bei ILIAS oder Ihrer Internetverbindung). Das Strafrecht wurde gegenüber dem ursprünglichen Plan zur besseren Vorbereitung nach hinten verschoben:

Do 17.12. Strafrecht
Fr 18.12. Zivilrecht
Fr 08.01. Öffentliches Recht
Fr 15.01. Zivilrecht
Fr 22.01. Strafrecht
Fr 29.01. Öffentliches Recht

Es wird jeweils ein zentraler Ansprechpartner für technische Probleme während der Bearbeitung bereitgestellt, erreichbar per Telefon und E-Mail. Genaueres erhalten Sie vor der Klausur per E-Mail.

Sie müssen sich zuvor per ZEuS zur Klausur anmelden. Dies ist für die 1. Klausur in allen drei Fächern vom 1.12. - 6.12. möglich. Sie benötigen eine gültige TAN-Liste, die Sie in ZEuS generieren können, sollte Ihnen aus früheren Prüfungsanmeldungen nicht bereits eine vorliegen. Eine Anleitung dazu finden Sie unter: https://de.zeus-wiki.uni-konstanz.de/wiki/TAN-Verfahren (nach Login mit Ihren Uni-Mail-Daten). Die Anmeldung zum zweiten Termin folgt später. Fragen zu ZEuS und dem TAN-Verfahren klären Sie bitte mit zeus-support@uni-konstanz.de

Nur die Angemeldeten werden in den Prüfungsraum übernommen und können sich am Prüfungstag dort einwählen. Ausnahmen können nicht gemacht werden.

Die Arbeit ist als digitales Dokument maschinenschriftlich zu erstellen. Es wird ein Solution Sheet bereitgestellt, welches Sie zur Bearbeitung herunterladen, offline ausfüllen mit einem gängigen Office-Programm und nach erneutem Login als pdf bis Bearbeitungsende wieder hochladen. Das pdf-Format ist unbedingt einzuhalten, da andernfalls das Dokument aus Gründen der Sicherheitseinstellungen nicht gelesen und damit nicht bewertet werden kann.

Weitere Hinweise zum Login, Einverständniserklärungen, zur Bearbeitung, zu den prüfungsrechtlichen Vorgaben erhalten Sie vor der Klausur per E-Mail.

Bitte sehen Sie von Nachfragen bei den Übungsleitern ab und warten Sie die zentral kommunizierten Hinweise ab.

Bitte sorgen Sie für eine prüfungsgerechte Umgebung, eine einsatzfähige und von Ihnen bedienbare und sichere Office-Anwendung (MS Office, LibreOffice, Pages) und machen sich vorab vertraut damit, wie Sie das Dokument als pdf abspeichern bzw. exportieren können. Hierzu existieren zahlreiche Anleitungen im Internet. Schreiben können Sie auf jedem Ihnen verfügbaren office-tauglichen Eingabegerät, von Smartphones und Tablets wird aber unter ergonomischen Gesichtspunkten abgeraten. Eigenständige Prüfungspräsenzräume an der Universität können nicht bereitgestellt werden.  Hilfsmittel sind grundsätzlich die üblichen, die Bearbeitung ist unverändert selbstständig ohne fremde Hilfe zu verfassen. Prüfungsrechtliche Konsequenzen für erwiesene Plagiate regelt § 17 Abs. 3 UniPrO. Sorgen Sie im Eigeninteresse in Vorbereitung und Eigeneinschätzung zur Staatsprüfung dafür, dass Sie sich an die Regeln der Selbstständigkeit halten, deren Einhaltung Sie vor Abgabe übrigens auch in ILIAS versichern müssen.

Die Aufgabenstellung wird als eigenständige Fallbearbeitung konzipiert, an die Besonderheiten unbeaufsichtigten digitalen Schreibens angepasst, ohne Sie dabei überfordern zu wollen. Hierauf haben sich alle Übungsleiter mit dem Studiendekan, der Studienkommission und der Fachschaft Jura verständigt.

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Verschiebung der Übungen im Studienplan seit dem WS 2020/21 nunmehr auch ermöglicht und bezweckt, dass der gesamte Prüfungsstoff der Zwischenprüfung der jeweiligen Fachsäule im Umfang von § 8 JAPrO (n.F.) jeder der Klausuren zugrunde gelegt werden kann und soll. Eine pauschale vorherige Beschränkung des Klausurenstoffs ist nicht vorgesehen und kann von den Übungsleiter/innen nicht erwartet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich an der Semesterregelung zum Bestehen der Übungen nach § 9 Abs. 3 JAPrO, § 17 Abs. 1 UniPrO auch unter Corona nichts verändert hat. Auch die Änderung des LHG und der JAPrO zur Nichtberücksichtigung des SS 2020 bei fachsemesterbezogenen Fristen hat keine Auswirkung auf die Übungen.