Studienzeit und Fristen

Orientierungs- und Zwischenprüfung

Stand: 20.05.2020

An den Fristen nach § 4 JAPrO und der ZwiPrO ändert sich nichts. Ihnen steht für das SS 2020 aber ein außerordentlicher Rücktrittsgrund von den Zwischenprüfungsklausuren zur Verfügung (Entscheid des StPA vom 12.5.).

Die Fristen für Nachholung und Wiederholung nach §§ 5 Abs. 5, 6, 12 Abs. 1 ZwiPrO laufen unverändert. Details zu Verfahren und Fristen dazu auf der entsprechenden Seite (https://www.jura.uni-konstanz.de/studium/staatsexamensstudiengang/zwischenpruefung/antragwh/). Das Rücktrittsrecht gilt auch für diese Klausuren.

Zudem wurde für die 4. Semester im WS 2019/20 die Maximalfrist zum Bestehen der Zwischenprüfungshausarbeit durch Eilentscheid vom 16.3. auf das Ende des 5. Fachsemesters verlängert.

Universitätsprüfung

Stand: 20.05.2020

Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung in der Schwerpunktbereichsprüfung ist unverändert bis 31.05. möglich. Die Prüfungen finden zwischen dem 13.07. und 07.08. statt. Details finden Sie auf der entsprechenden Seite zur mündlichen Prüfung. Zur Begegnung der Unsicherheiten im SS 2020 werden die Studieneinschränkungen pauschal als wichtiger Grund für einen Rücktritt (bis 30.06.) anerkannt, vgl. Eilentscheid vom 20.05.

Mündliche Prüfung und Seminare werden kollisionsfrei geplant. Bitte rechnen Sie dafür auch mit Seminaren in der vorlesungsfreien Zeit. Details erfahren Sie vom jeweiligen Seminarleiter.

Die Klausuren und Hausarbeiten der aktuellen Übungen für Fortgeschrittene werden rechtzeitig korrigiert für eine Anmeldung zu den Seminaren im WS 2020/21.

Staatsexamen

(Stand 16.07.2020)
 

An der Meldefrist zur Staatsprüfung zum Herbsttermin 2020 ändert sich nichts. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Landesjustizprüfungsamt.

Die erforderlichen Leistungsnachweise zur Zulassung erhalten Sie wie hier beschrieben: www.jura.uni-konstanz.de/beratung-und-service/pruefungsverwaltung/transcript-ljpa/

Für die im Frühjahr von den Notmaßnahmen betroffenen Praktika hat das Landesjustizprüfungsamt eine entsprechende Handhabung auf deren Homepage veröffentlicht.

Das Ministerium der Justiz und für Europa hat mit Verkündung vom 7.7.2020 die JAPrO an die Coronasituation wie angekündigt angepasst, wodurch bei der Berechnung der Semesterzahl für Zwischenprüfung, Freiversuch, notenverbesserungsfähigen Versuch und Verbesserungsversuch (§§ 4, 22, 23 JAPrO) das SS 2020 unberücksichtigt bleibt. Die angekündigte Änderung der JAPrO ist mit den Fakultäten des Landes abgesprochen und wird baldmöglich erwartet.

Dies bedeutet kein Freisemester: Regelstudienzeit, und damit insbesondere Förderungsmöglichkeit nach BAFöG, sind davon nicht berührt. Zwar wurde auch das LHG in diese Richtung geändert; dies gilt aber nicht für den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft. Näheres zu beiden Änderungen finden Sie im folgenden Dokument:

Hinweise LHG, JAPrO-Änderung