Nutzen und Anrechnungsmöglichkeiten

Nutzen

Neben einem "double degree" haben Absolventinnen und Absolventen des Doppelmasterstudiengangs nicht nur vor Ort in Shanghai umfangreiche chinesische Sprachkenntnisse erworben. Durch zahlreiche Veranstaltungen zur deutschen, europäischen und chinesischen Rechtsordnung sind sie auch sonst bestens für eine berufliche Perspektive mit Bezügen zur VR China gerüstet.

Anrechungsmöglichkeiten

Auf das Vorbereitungssemester an der Universität Konstanz können nachgewiesene vergleichbare Leistungen mit bis zu 30 ECTS angerechnet werden. Näheres regelt die Prüfungsordnung zum Doppelmasterstudiengang.

Für Interessenten, die im März die schriftliche Prüfung des ersten Staatsexamens absolvieren, ist unter den folgenden Voraussetzungen eine Immatrikulation für das zweite Semester des Doppelmasterstudiengangs möglich:

Die Grundlagen des internationalen Wirtschaftsrechts im ersten Semester können durch entsprechende Veranstaltungen des Schwerpunktstudiums regelmäßig angerechnet werden. In der Zeit zwischen schriftlicher Prüfung im März und mündlicher Prüfung im Sommersemester wird angeraten, einen Sprachkurs des Sprachlehrinstitutes zu belegen, wenn nicht bereits chinesische Sprachkenntnisse vorhanden sind. Können das Modul "Grundlagen des internationalen Wirtschaftsrechts" sowie ein erworbener Sprachschein angerechnet werden, muss nur noch die Summer School besucht werden, um im Herbst gleich in das zweite Semester eingeschrieben zu werden.