Bewerbung und Voraussetzungen

Der Doppelmasterstudiengang richtet sich vorwiegend an Interessenten mit juristischer Vorbildung, insbesondere an Absolventinnen und Absolventen der Ersten juristischen Prüfung. Näheres regelt die Zulassungsordnung.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Interessenten, die in Baden-Württemberg an der Frühjahrsprüfung der Ersten Staatsprüfung teilnehmen, für das Wintersemester als zweites Semester des Doppelmasterstudiengangs immatrikuliert werden können. Dazu ist jedoch erforderlich, dass die Veranstaltungen des Vorbereitungssemesters (Sommersemester) besucht werden oder vergleichbare Leistungen nachgewiesen werden können. Näheres dazu finden Sie unter "Anrechnungsmöglichkeiten".

Der Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 kann erfolgen durch einen durchgehenden fünfjährigen Englischunterricht in der Sekundarstufe 1 und 2 an einer Schule in Deutschland, abgeschlossen mit der Note befriedigend oder besser (Nachweis idR durch die Hochschulzugangsberechtigung), § 4 Abs. 2 b) Nr. 1 der Zulassungssatzung.

Bewerbungen für den Doppelmaster "Rechtsvergleichende Studien zum internationalen, europäischen und chinesischen Recht" sind in der Zeit vom 8. Dezember bis 15. Januar online über das Online-Bewerbungsportal ZEuS der Universität Konstanz möglich (ZEuS – Bewerbung – Master – Online-Bewerbung; bei Fragen/Problemen wenden Sie sich bitte an Herrn Brecht, Email: volker.brecht@uni-konstanz.de). Interessenten von außerhalb sollten sich vorab registrieren.

Weitere Informationen zum Studiengang (u.a. Bewerbung) finden Sie unter:

https://www.uni-konstanz.de/studieren/vor-dem-studium/studienangebot/master/rechtsvergleichende-studien-zum-deutschen-europaeischen-und-chinesischen-recht-llm/