Altersgrenzen bei Sportschiedsrichtern ("Fall Manuel Gräfe")

Der "Fall Manuel Gräfe" bewegt derzeit die Fußballwelt. Der beliebte Bundesliga-Schiedsrichter hat die beim DFB geltende Altersgrenze 47 erreicht und steht in der gerade beginnenden neuen Saison 2021/22 nicht mehr auf der DFB-Schiedsrichterliste. Der DFB sieht sich jedoch dem Vorwurf der Alterdiskriminierung ausgesetzt.

Die Zulässigkeit solcher Altersgrenze beleuchtet im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot des AGG der Beitrag von Stephan Gräf in NZA 2021, 911 ff. ("Diskriminierung von Sportschiedsrichtern durch Altersgrenzen"). Im Fall der Altersgrenze 47 des DFB ist tatsächlich von einer ungerechtfertigten Benachteiligung wegen des Alters auszugehen.

Die gegen den DFB erhobene Klage, die Manuel Gräfe inzwischen vor dem Landgericht Frankfurt am Main erhoben hat, könnte daher durchaus Erfolg haben. Siehe dazu auch den Gastbeitrag von Stephan Gräf in "Kicker", Heft 54/2021, S. 16 (siehe auch den Bericht bei onefootball.com).