EuGH-Urteile zur Dublin III-Verordnung

Juli 2017

Die Flüchtlingskrise des Jahres 2015/16 ist bei den Gerichten angelangt. In mehreren Urteilen bestätigte der EuGH am 26. Juli 2017, dass die damalige deutsche Politik rechtmäßig war: Die Dublin III-Verordnung war in der Krise nicht außer Kraft gesetzt, aber Deutschland durfte einen Selbsteintritt erklären (C-490/16, C-646/16). Zugleich können Dublin-Überstellungen nicht auf unbestimmte Zeit vorgenommen werden, weil eine strenge Dreimonatsfrist gilt (C-670/16) und es deutet sich an, dass die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die Umverteilung scheitern werden (C-643/15, C-647/15). Zu diesen Punkten äußert sich Daniel Thym in einem Interview mit dem Deutschlandfunk sowie in einer Stellungnahme, die in verschiedenen Sendungen der Tagesschau (darunter um 20:00 Uhr) sowie den Tagesthemen ausgestrahlt wurde.