Der Mensch in der Wirklichkeit des Rechts - Veröffentlichung

Wie nimmt das Recht den einzelnen Menschen wahr, wie macht es sich ein eigenes Bild von der „Wirklichkeit“? Die Rechtsordnung kann sich identitätspolitischen Diskursen und ihren sprachlichen Emanationen nur schwer entziehen. Dies führt zu der Frage nach Leistungen und Begrenzungen juristischer Begriffsbildungen. Inwiefern das Recht den Menschen kategorial und gruppenbezogen erfasst, analysiert Judith Froese ausgehend von einer soziologisch inspirierten Theorie der Klassifikationen.