Schlüsselqualifikationen
Zivilprozessplanspiel (Moot Court)
2 Gruppen:
Gruppe 1: wird noch bekannt gegeben
Gruppe 2: wird noch bekannt gegeben
Inhalt der Lehrveranstaltung
Das Gerichtsplanspiel stellt Gerichtsverhandlungen gemäß den Regeln der deutschen Zivilprozessordnung und unter Anlehnung an den aus den Vereinigten Staaten kommenden "Moot Court" anhand fiktiver Fälle nach.
Die Idee des "Moot Courts" liegt darin, den Studentinnen und Studenten die Möglichkeit zu geben, das theoretisch Gelernte realitätsnah anzuwenden. Bei einem Moot Court (übersetzt: "Gericht für fiktive Streitfälle") wird den Studierenden ein fiktiver (oder realer) Fall zugeteilt und sie müssen jeweils eine der Prozessparteien vertreten. In diesem Planspiel wird das Recht plastischer, begreifbarer, lebendiger. Es schult die Fähigkeit zum komplexen juristischen Denken und bereitet zugleich auf den Beruf vor (Vortrag in freier Rede / Fähigkeit, sich mit einer Partei zu identifizieren und in deren Sinne parteiisch zu sein). Der Moot Court schult Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Selbstständigkeit, Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Engagement, Flexibilität und Überzeugungskraft.
Im Rahmen des universitären Gerichtsplanspiels im Zivilrecht wird [in der Regel mangels ausreichender Teilnehmer(innen), erforderlich wären 16 Teams a 2 Personen] kein Wettbewerb gegeneinander antretender Teams veranstaltet, sondern es werden - in Abweichung zum Originalkonzept - Verhandlungen entsprechend dem Verlauf deutscher Gerichtsverhandlungen gespielt, wobei die Parteirollen [Klägervertreter(in), Beklagtenvertreter(in), Richter(in), Zeuge(in)] wechseln. Hierzu wird in der jeweiligen Lehrveranstaltung eine fiktive Akte ausgeteilt. Basierend auf dieser ist zunächst die Klageschrift zu erstellen. Diese wird als E-Mail dem Dozenten zugeleitet, der sie an die Planspielteilnehmer(innen), die die Beklagtenseite und das Gericht verkörpern, weiterleitet. Entsprechend wird mit der Klageerwiderung verfahren. Anschließend wird in der nachfolgenden Lehrveranstaltung die jeweilige Verhandlung "gespielt". Bestandteil des Planspiels wird auch der Besuch von Gerichtsverhandlungen beim Amts- und Landgericht Konstanz sein. Eine gesonderte Prüfung (zum Abschluss der Veranstaltung) gibt es nicht. Vielmehr werden die im Planspiel erbrachten (schriftlichen und mündlichen) Leistungen bewertet. Hierzu erhalten die Klägervertreterin / der Klägervertreter und die Beklagtenvertreterin / der Beklagtenvertreter jeweils schriftliche Anmerkungen zur Klageschrift und zur Klageerwiderung. Darüber hinaus wird im Anschluss an die jeweilige Planspielverhandlung ein Feedback zur mündlichen Leistung gegeben.
Mit eventuellen weiteren Fragen können Sie sich (auch bereits im Vorfeld der Lehrveranstaltung) per E-Mail wenden.
max. 14 Teilnehmer – Für die Teilnahme inkl. der mündlichen Prüfung gem. JAPrO ist eine Anmeldung über ZEuS notwendig.
Glaubwürdigkeits- und Vernehmungslehre
verblockt: 14. – 17.02.2023
Do – Fr 13.30 – 15.00 Uhr, C427
Max. 16 Teilnehmer – Für die Teilnahme inkl. der mündlichen Prüfung gem. JAPrO ist eine Anmeldung über ZEuS notwendig.