Zuhören bei der mündlichen Prüfung

Ansprechpartner und Vorgehensweise

Es besteht die Möglichkeit an der kommenden mündlichen Prüfung in der Staatsprüfung als Zuhörer bzw. Zuhörerin teilzunehmen. Wenn Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte ab dem 18.12.2017 telefonisch (07531 280-1205) an Frau Gruzel vom Landgericht Konstanz.